Belegärzte treffen Zürcher GLP-Fraktion

Ende Juni endete die Vernehmlassung zur Teilrevision des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes (SPFG). Der Gesetzesentwurf hat es in sich. Zwei Änderungen betreffen die im Kanton Zürich tätigen Belegärzte und ihre Patienten schwer.

Belegärzte könnten in Zukunft nicht mehr an einem Listenspital tätig sein. Für ausschliesslich grundversicherte Patienten würde so der Zugang zu den Spezialisten gekappt. Versorgungspolitisch wäre das ein deutlicher Schritt Richtung Zweiklassenmedizin. Die Politik muss sich dieser Konsequenz bewusst sein.

Die beiden Belegärzte Dr. med Christian Rüedi, Facharzt FMH für Urologie und operative Urologie, und Dr. Patrick Holzmann, Facharzt FMH Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparats, nutzten eine Einladung der Kantonsratsfraktion der Zürcher Grünliberalen, um auf die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs in aller Deutlichkeit hinzuweisen. Zusätzlich konnten sie den 19 anwesenden Parlamentariern das bewährte Belegarztsystem näherbringen und ihnen auch dessen gesellschaftlichen Nutzen aufzeigen.

Verbindliche Qualitätslabel
In den Köpfen von Politikern herrscht teilweise ein fatales Bild: Belegärzte seien Rosinenpicker, sie würden nur Privatversicherte behandeln und wegen überhöhten Honoraren und überflüssigen Eingriffen sehr viel Geld verdienen. Dass es schwarze Schafe gibt, bestreitet niemand. Diese dürfen aber nicht das ausgezeichnete Belegarztsystem gefährden. Darum haben Christian Rüedi und Patrick Holzmann auch ihren Willen zur Zusammenarbeit mit der Politik klar zum Ausdruck gebracht. Sie sind überzeugt, dass es mehr Transparenz bei den Honoraren geben muss und wer unnötige Eingriffe durchführt, muss zwingend dafür geradestehen. Dazu liegen bereits verschiedene Lösungen auf dem Tisch. Beispielsweise schlagen die beiden eine Stärkung der Qualitätslabel vor, wie sie mit dem «swiss orthopaedics excellence» oder dem «uro-swiss-excellence» geschaffen wurden. Die Qualitätslabel brauchen aber «Zähne». Hier könnte die Politik helfen. Nicht kooperative Ärzte müssten mit einschneidenden Konsequenzen rechnen. Ansonsten bleiben die Label wirkungslos.

Was würde verloren gehen?
Belegärzte ermöglichen einen unbürokratischen und hochqualifizierten Zugang zu einer spezialisierten Medizin. Die Patienten werden ohne lange Wartezeiten von dem Arzt operiert, dem sie ihr Vertrauen schenken. Dank der freien Arztwahl stehen Belegärzte allen Patienten aller Versicherungsklassen offen. Tritt die Gesetzesrevision wie vorgesehen in Kraft, wird der Zugang für allgemeinversicherte Patienten zu den Belegärzten verunmöglicht. Belegärzte wären so für grundversicherte Patienten in den Listenspitälern nicht mehr zugänglich. Der operative Eingriff durch einen Belegarzt wäre den privaten Vertragsspitälern vorbehalten. Das schafft eine klare Trennlinie der Versicherungsklassen und führte in der Tat zu einer nachweisbaren Zweiklassenmedizin.  

Was will der Gesetzesentwurf?
Zum einen will die Gesundheitsdirektion, dass die Listenspitäler nur noch mit Ärzten zusammenarbeiten dürfen, für die sie ein uneingeschränktes Weisungsrecht haben. Übersetzt heisst das, die Belegärzte müssten sich vom Spital anstellen lassen und könnten nicht mehr freiberuflich tätig sein. Zusätzlich will die Gesundheitsdirektion keine Entschädigungen mehr erlauben, die an die Menge der durchgeführten Behandlungen geknüpft sind. Faktisch verlangt das Gesetz also, dass ein Belegarzt, der drei Geburten hintereinander vornimmt, nicht höher entschädigt werden darf als einer, der nur eine Operation durchführt. In der Konsequenz kann das nur eines bedeuten: Es gäbe für Belegärzte an Listenspitälern keine Existenzberechtigung mehr.  

Weitere Informationen:
PDF: Fragen und Antworten zum Belegarztwesen
PDF: Vernehmlassung zum SPFG der Zürcher Gesellschaft für Orthopädie
Beitrag auf aerzteblatt.de: Belegärzte: Die Letzten ihrer Art