Zweitmeinung

Das Bedürfnis nach Zweit- oder Mehrfachmeinungen nimmt stetig zu. Bei der Fülle der Informationen, die aus den elektronischen Medien bezogen werden können, und der Vielfalt der sich anpreisenden Ratgeber ist es für den ungeschulten Patienten nicht mehr möglich, sich zu orientieren. Es liegt nicht am Mangel an abrufbaren Fachinformationen, sondern an der Übertragung der Wissensinhalte auf die persönliche Situation, die am Ende einen reifen Ratschlag geben. Das braucht die Erfahrung eines Fachmanns und letztlich das Vertrauen des Ratsuchenden zu ihm.

Sollten Sie eine Zweitmeinung wünschen, führen wir sie gerne durch. Beachten Sie bitte:Eine gute Beurteilung ist nur dann möglich, wenn sämtliche Berichte, Befunde und Bildgebungen (Röntgen, MRI usw.) vorliegen. Ansonsten ergeben sich nur ein unvollständiges Bild und ein entsprechend lückenhafter Rat. Die Zweitmeinung ist folglich nutzlos.

 

Checkliste
Unterlagen zur Zweitmeinung müssen lückenlos eine Woche vor der Konsultation vorliegen:

  1. Alle Berichte der vorbehandelnden Ärzte
          Sprechstundenberichte
          Operationsberichte
  2. Alle Befunde von Untersuchungen (Ultraschall, Röntgen, CT, MRI)
  3. Originale oder Kopien der Untersuchungen, insbesondere Röntgen, CT, MRI u.a. Bilder