Belegärzte garantieren eine hochwertig Versorgung

Das Kantonsparlament hat die Revision des Zürcher Spitalplanungs- und –finanzierungsgesetz (SPFG) zu bearbeiten. Im Vorfeld fand eine Vernehmlassung statt. Da das Gesetzt unter vielem anderen auch die Belegärzte faktisch abschaffen will, haben verschiedene Akteure sich gewehrt. Lesen Sie dazu Beiträge über die Wichtigkeit des Belegärztewesens in der Schweiz und den Link ins Nachbarland.

Autor: Atul Sukthankar
Unsere Gesundheitsversorgung ist auf einem hervorragenden Stand. Allerdings steigen die Kosten und auf der politischen Ebene erhöht dies den Handlungsdruck. Die Entwicklung birgt die akute Gefahr, dass auch unreife Lösungsvorschläge auf den Tisch kommen. So werden zum einen funktionierende Teile der medizinischen Versorgung gefährdet und zum anderen eine Kaskade weiterer Korrektureingriffen ausgelöst.

Eine solche Entwicklung zeigt sich zurzeit im Kanton Zürich. Die vorgesehene Änderung des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes riskiert die hochstehende medizinische Versorgung. Die Attraktivität des Gesundheitsstandorts Zürich wird in Mitleidenschaft gezogen. Ein wesentlicher Punkt der Reform ist der Bruch mit dem bewährten Belegarztsystems. Spitäler sollen gemäss Vorschlag ihre Leistungsaufträge nicht mehr mit freischaffenden Belegärzten erfüllen. Die operierenden Ärzte müssten quasi in einem anstellungsähnlichen Verhältnis zum Spital stehen. So sieht das Gesetz eine uneingeschränkte Weisungsbefugnis des Spitals vor. Das Spital selber unterliegt einem engem Weisungskatalog des Kantons. Die Vorschläge sind ein grosser Schritt in Richtung Staatsmedizin.

Für Patientinnen und Patienten hätte dies gravierende Konsequenzen: Sie könnten in Listenspitälern bei Operationen nicht mehr auf den Belegarzt ihres Vertrauens setzen. Das bewährte und gut eingespieltes Belegarztsystem würde über Bord geworfen. Heute operieren sowohl in öffentlichen als auch privaten Spitälern viele Spezialisten, die eine eigene Praxis betreiben und garantieren so medizinische Qualität.

Für Patientinnen und Patienten hat die Behandlung durch selbständige Spezialisten grosse Vorteile. Die Belegärzte sind allein ihren Patientinnen und Patienten verpflichtet und unabhängig von den Interessen der einzelnen Spitäler. Ihre Ausbildung, Spezialisierung und Erfahrung garantieren medizinische Qualität. Als Selbständige übernehmen sie Verantwortung für ihre Patientinnen und Patienten – und zwar über den ganzen Behandlungsprozess. Mit dem Belegarztsystem haben die Patientinnen und Patienten eine echte Wahlfreiheit. Es wird ihnen nicht einfach im Spital ein Arzt zugeteilt. Die Wahlfreiheit gilt unabhängig vom Versicherungsstatus auch für Grundversicherte.

Die Belegärzte garantieren mit ihrer Person und ihrem Ruf eine qualitativ hochstehende Behandlung. Sie ziehen die erforderlichen Fachleute bei und sorgen für den raschen Zugang zu notwendigen Eingriffen. So werden quälende Wartezeiten vermieden. Der einzelne Mensch ist nicht einfach einer Bürokratie ausgeliefert. Diese Vorteile wissen die Patientinnen und Patienten zu schätzen. Denn sie können darauf vertrauen, dass sich ihr Arzt im Spital für sie einsetzen wird.

Angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind alle Akteure gefragt. Und es ist richtig, wenn Gesundheitsbehörden und Krankenkassen überbordende Honorare von Ärzten kritisieren. Überall gibt es schwarze Schafe. Vieles ist jedoch bereits gewonnen, wenn die Ärzteschaft selbst die Transparenz erhöht. Dazu gehört die offene Kommunikation von Qualitätskriterien. Wer jedoch meint, mit der Zerstörung der persönlichen Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient liesse sich Geld sparen, ist auf dem Holzweg. Die Schweiz braucht auch in Zukunft erfahrene Spezialisten, die als Belegärzte in Spitälern operieren. Ausserhalb der städtischen Zentren können Spitäler oft nur dank Belegärzten gewisse medizinische Leitungen auf hohem Niveau überhaupt anbieten. Wird das Belegarztsystem abgeschafft, sinkt die medizinische Qualität und die persönliche Betreuung. Viele medizinische Fälle, die unkompliziert in den peripheren Spitälern durch Belegärzte behandelt werden können, würden die Zentrumskliniken in der Stadt zum Überlaufen bringen. Damit ist sicher nichts gespart – im Gegenteil: abnehmende medizinische Qualität, lange Wartezeiten in einer anonymen Grossklinik kommt die ganze Gesellschaft teuer zu stehen und ist den Patientinnen und Patienten schlicht nicht zuzumuten.

Dr. med. Atul Sukthankar ist Präsident der Zürcher Belegärzte. Er arbeitet als selbständiger Orthopäde und operiert als Spezialist Schultern und Ellbogen.

Weitere Informationen:
PDF: Fragen und Antworten zum Belegarztwesen
PDF: Vernehmlassung zum SPFG der Zürcher Gesellschaft für Orthopädie
Beitrag auf aerzteblatt.de: Belegärzte: Die Letzten ihrer Art